Das Nachlasspflegschaftskonto stellt eine besondere Dienstleistung für Nachlasspfleger dar. Es werden dabei zwei Kontomodelle angeboten: das Nachlasspflegschaftskonto als Verfügungskonto nach § 1839 BGB und bei einem Betrag ≥ € 10.000,00 als Anlagekonto nach §§ 1841, 1845 BGB (Sperrvereinbarung möglich).
Beide Kontomodelle werden als Onlinekonto, eingerichtet für die unbekannten Erben, gesetzlich vertreten durch den Nachlasspfleger, zur Verfügung gestellt.