Pflichtinformationen

Zahlungskontengesetz

Hier finden Sie folgende Angaben:

  • Vorvertragliche Entgeltinformationen gemäß §§ 5 bis 9 ZKG, 47 Absatz 2 ZKG
  • Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten
  • Bereitstellung der Vergleichskriterien gemäß § 17 Nrn. 2 und 3 ZKG für Betreiber einer Vergleichswebsite

Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)

Der Hoerner Bank AG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen: Strafrechtlichen Ärger vermeiden!

Der von den Finanzämtern durchaus akzeptierte Verkauf und Kauf von Wertpapieren „an sich selbst“ kann eine strafbare Marktmanipulation darstellen! Mehr dazu…

Liquiditätsmanagementtools (KAGB)
Möglichkeiten zur Steuerung der Zu- und Abflüsse durch Ausgabe und Rücknahme von Anteilen bei Investmentfonds (Liquiditätsmanagementtools)

Ziel des Einsatzes von Liquiditätsmanagementtools bei Investmentfonds ist es, dass Investmentfonds besser auf verstärkte Ausgabe- oder Rückgabeverlangen oder besondere Marktbedingungen reagieren können. Weitere Informationen zu Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalgesetzbuch stehen Ihnen unter folgendem Download bereit.

Download: Weitere Informationen zu Liquiditätsmanagementtools 

Kontenschnittstelle für dritte Zahlungsdienstleister

Gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 unterstützen wir als kontoführender Zahlungsdienstleister ab dem 14.09.2019 für Drittkartenemmittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) auf online zugängliche Zahlungskonten.

Die Umsetzung erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation Version 1.2 über unseren technischen Dienstleister Fiducia & GAD IT AG.

Wir bieten in diesem Zusammenhang ab dem 14.03.2019 eine Schnittstelle für Tests an. Für die Anmeldung zu Tests und weiteren Informationen nutzen Sie bitte http://www.fiduciagad.de/xs2asandbox-test.

Informationen zur Berlin Group Spezifikation NextGen erhalten Sie ausschließlich über die Berlin Group Website (www.berlin-group.org) und das NISP–Projekt (www.nisp.online).

Produktive Kontenschnittstelle für dritte Zahlungsdienstleister

Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern ab dem 14.09.2019 eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten.

Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation über unseren technischen Dienstleister Fiducia & GAD IT AG. Ab dem 14.06.2019 ist eine produktive Nutzung der Schnittstelle im Echtbetrieb möglich.

Für bankfachliche Fragen stehen wir Ihnen in unserem Institut über info@hoernerbank.de zur Verfügung.

Weitere technische Details und Informationen zum Zugang auf die Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister unter http://www.fiduciagad.de/xs2a-Drittanbieter-Schnittstelle zur Verfügung.

Informationen zur Ausführung von Kundenaufträgen

Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor