Einlagensicherung

Die Hoerner Bank AG ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V. (BdB). Dies bedeutet, das Kundeneinlagen (Tagesgeld-, Festgeld-, Girokonten sowie Sparkonten) bei der Hoerner Bank AG über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus durch den Einlagensicherungsfonds geschützt sind. Sie ist des Weiteren Mitglied in der Einlagensicherung des privaten Bankgewerbes.

Die vom Gesetz vorgeschriebene Grundabsicherung von maximal 100.000 Euro pro Person wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgedeckt. Dies ist unabhängig davon, wie viele Konten ein Anleger bei uns führt und ob es sich dabei um Einzel- oder Gemeinschaftskonten handelt. Für Gemeinschaftskonten bedeutet das: Jeder Kontoinhaber hat einen separaten Anspruch auf Entschädigung in Höhe von jeweils 100.000 Euro pro Kunde.

Die Höhe der gesicherten Kundeneinlagen können Sie unter einlagensicherungsfonds.de/abfrage-der-sicherungsgrenze abfragen. Allgemeine Informationen zur Einlagensicherung finden Sie unter einlagensicherungsfonds.de.