
Artikel „Die schwierige Erbengemeinschaft“
Lösungsansätze bei Blockadesituationen innerhalb der Erbengemeinschaft im Rahmen der Nachlassbearbeitung der Banken
In der Nachlasspraxis gibt es häufig untereinander zerstrittene Erbengemeinschaften. Heutzutage leben Miterben einer Erbengemeinschaft oft weit voneinander entfernt, sodass in vielen Fällen kaum oder gar kein Kontakt zwischen ihnen besteht. Wird man Teil einer Erbengemeinschaft, birgt dies ein erhebliches Konfliktpotential, insbesondere wenn sich die Miterben nicht oder nicht gut kennen. Dieses Konfliktpotential zeigt sich häufig, wenn es um die Verteilung des Nachlasses geht. In einigen Fällen wird die Erbauseinandersetzung und die damit verbundenen rechtlichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten durch einzelne Miterben behindert. Widerstreitende Interessen, Meinungsverschiedenheiten und Uneinsichtigkeit im Hinblick auf die Verwertung von Immobilien, Fondsanteilen sowie anderer werthaltiger Nachlassgüter sind häufige Probleme. Eine Uneinigkeit der Erbengemeinschaft kann die Auseinandersetzung verzögern und auch negative Auswirkungen auf das Nachlassvermögen haben.
Laut einem Artikel des Handelsblatts vom 13. Februar 2024 werden in Deutschland pro Jahr ca. 400.000 Immobilien vererbt. 30 bis 35 Prozent der Immobilien gehen auf Erbengemeinschaften über. Wird in solchen Fällen die Auseinandersetzung hinausgezögert, droht den Nachlassimmobilien ggf. ein jahrelanger Leerstand und der Verfall. Dies kann zu einer Verringerung des Nachlasswertes führen. Die geschickte Handhabung schwieriger Erbengemeinschaften ist in der Praxis daher ein zentrales Thema…