Grafik eines Würfelmodells zur Darstellung der Kontomodelle

Nachlass­pflegschafts­konto

Das Nachlasspflegschaftskonto stellt eine besondere Dienstleistung für Nachlasspfleger dar. Es werden dabei zwei Kontomodelle angeboten: das Nachlasspflegschaftskonto als Verfügungskonto nach § 1839 BGB und bei einem Betrag ≥ € 10.000,00 als Anlagekonto nach §§ 1841, 1845 BGB (Sperrvereinbarung möglich).

Beide Kontomodelle werden als Onlinekonto, eingerichtet für die unbekannten Erben, gesetzlich vertreten durch den Nachlasspfleger, zur Verfügung gestellt.

Transparente und übersichtliche Kontoführung im Online-Banking

Attraktive
Guthabenverzinsung

Rechtskonforme Kontoeröffnung sowie unkomplizierte Abwicklung