Nachlassgerichte

Die Hoerner Bank AG – ein starker Partner!

Wussten Sie, dass die Wurzeln unseres Hauses bis vor 1849 zurückgehen und unser Firmengründer ein württembergischer Amtsnotar und Nachlassrichter war?

Als im Jahr 1900 das BGB in Kraft trat, waren wir schon seit Jahrzehnten als Erbenermittler tätig. Für Generationen von Nachlasspflegern führen wir seither erfolgreich Erbenermittlungen durch und haben uns in diesem Bereich zu dem starken Partner der freiwilligen Gerichtsbarkeit entwickelt.

Auch heute noch besteht unser Team zu großen Teilen aus Volljuristen, Diplom-Rechtspflegern und Württembergischen Notariatsassessoren. Wir verstehen uns als starker Partner der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Justiz und wollen mit der professionellen Erbenermittlung unseren Teil dazu beitragen, dass den unbekannten Erben zu ihrem grundgesetzlich garantierten Erbrecht verholfen wird.

Durch unser weltweites Korrespondentennetzwerk und unser umfangreiches Archiv- und Datenmaterial können Sie bei uns zügig mit zielgerichteten Ermittlungsergebnissen rechnen.

Ein weiterer Vorteil für Sie besteht darin, dass wir i. d. R. von den von uns ermittelten Erben bevollmächtigt werden. So können wir uns, nach Erteilung des Erbscheins, um die wirtschaftliche Abwicklung des Nachlasses kümmern und die Schlussrechnungslegung des Nachlasspflegers prüfen sowie eine Entlastungserklärung erteilen. Sie sparen sich damit viel Zeit!